Das Recht zum Widerruf des Maklervertrages

IVD-Kundeninformation (Stand: Juni 2014)

Seit dem 13. Juni 2014 können Maklerverträge widerrufen werden. Das Widerrufsrecht betrifft ausschließlich den Maklervertrag selbst. Der vermittelte Kauf- oder Mietvertrag ist grundsätzlich nicht betroffen. Die neue Regelung beruht auf der sogenannten EU-Verbraucherrechterichtlinie und musste vom deutschen Gesetzgeber in dieser Form eingeführt werden.

Wenn Sie sich an einen Makler wenden und um ein Exposé über ein von ihm annonciertes Objekt bitten, bekommen Sie daher statt der gewünschten Informationen zunächst eine Belehrung darüber, dass Sie den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können, so wie Sie dies beispielsweise vom online Einkaufen her kennen.

Dies ist für Sie wahrscheinlich verwirrend, weil Sie sich gar nicht bewusst sind, bereits einen Maklervertrag abgeschlossen zu haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt ein Maklervertrag bereits dann zustande, wenn Sie sich auf ein Inserat des Maklers an ihn wenden und dieser Sie auf die Provisionspflicht hingewiesen hat. Nach dem Gesetz ist der Makler daher verpflichtet, Sie bereits zu diesem Zeitpunkt auf ihr Recht zum Widerruf dieses Vertrages hinzuweisen.

Dies ist jedoch kein Problem, weil Sie dem Makler eine Provision – wie bisher - nur dann zahlen müssen, wenn Sie die Immobilie, die Ihnen der Makler nachgewiesen hat, auch tatsächlich kaufen oder mieten. Daran ändert sich nichts. Sollte das Objekt, das der Makler Ihnen vorgestellt hat, nicht zusagen, müssen Sie den Maklervertrag auch nicht widerrufen. Durch Bestätigung, dass Sie die Widerrufsbelehrung erhalten haben, gehen Sie keine Verpflichtung ein. Sie müssen auch nicht befürchten, dass in der Widerrufsbelehrung irgendwelche nachteiligen Klauseln versteckt sind. Denn den Text hierfür hat der Gesetzgeber vorgegeben.

Die Regelung über das Widerrufsrecht hat jedoch zur Folge, dass der Makler Ihnen die Adresse des betreffenden Objekts eigentlich erst nennen kann, wenn die Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist. Wenn Sie wollen, dass der Makler vorher tätig wird, müssen Sie dies ausdrücklich verlangen, was zu einem Verlust des Widerrufsrechtes führen kann, wenn der Makler seine Leistung vollständig erbracht hat. Dies ist der Fall, wenn er ihnen die Möglichkeit zum Abschluss des Vertrages verschafft hat.

Am besten ist es, wenn folgender Fahrplan eingehalten wird:
Ihr Makler hat
• Sie über Ihr Recht zum Widerruf des Maklervertrages belehrt und
• Ihnen ein Muster für die Erklärung des Widerrufs zur Verfügung gestellt.
• Sie bestätigen darauf hin, die Widerrufsbelehrung erhalten zu haben, und
• fordern damit den Makler auf, bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig zu werden.

Hierzu erklären sie, dass Ihnen bewusst ist, dass Ihr Widerrufsrecht dadurch erlischt, wenn der Makler Ihnen die Gelegenheit zum Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages verschafft.


Information in english
Customer Information about of the right of revocation From the 13 th of June 2014 you have 14 days to revoke the contract with the estate agent. You enter into a contract with the estate agent as soon as you ask for any information about his offer.

You only pay his commission upon completion of a rental/purchase contract. In case you are not interested in the offered estate, there is nothing further to do.

So you can confirm receipt of the notification of your right to revoke without further obligation.

Nevertheless, if you want to exercise your right of revocation, you must notify your estate agent in writing of your decision to withdraw from contract.



Verbraucherinformation für Kunden des Maklerbüros Immobilien & Finanzierungen Dipl.-Ing.- Bernd Junge

Sehr geehrte Kunden,

seit dem 13. Juni 2014 können Maklerverträge widerrufen werden. Das Widerrufsrecht betrifft ausschließlich den Maklervertrag selbst. Der vermittelte Kauf- oder Mietvertrag ist grundsätzlich nicht betroffen. Die neue Regelung beruht auf der so genannten EU-Verbraucherrechte- Richtlinie und muss vom deutschen Gesetzgeber in dieser Form eingeführt werden.

Wenn Sie sich an einen Makler wenden und um ein Exposé über ein von ihm annonciertes Objekt bitten, bekommen Sie nun statt der gewünschten Information als erstes eine Belehrung darüber, dass Sie den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Diese Verfahrensweise ist Ihnen vielleicht schon vom online-Einkaufen her bekannt.

Sie sind sich aber gar nicht bewusst, bereits einen Maklervertrag abgeschlossen zu haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt ein Maklervertrag jedoch bereits dann zustande, wenn Sie sich auf ein Inserat des Maklers an ihn wenden und dieser Sie auf die Provisionspflicht hingewiesen hat. Nach dem Gesetz sind wir nun verpflichtet, Sie bereits zu diesem Zeitpunkt auf Ihr Recht zum Widerruf dieses Vertrages hinzuweisen. Durch Bestätigung, dass Sie die Widerrufsbelehrung erhalten haben, gehen Sie keine Verpflichtung ein. Sie müssen auch nicht befürchten, dass in der Widerrufsbelehrung irgendwelche nachteiligen Klauseln versteckt sind. Den Text hierfür hat derGesetzgeber zu Ihrem Schutz vorgegeben.

Wie bisher auch zahlen Sie die vereinbarte Provision nur dann, wenn Sie die Immobilie, die wir Ihnen nachgewiesen haben, auch tatsächlich kaufen oder mieten. Daran ändert sich nichts. Sollte das Objekt, das wir Ihnen vorgestellt haben, Ihnen nicht entsprechen, müssen Sie den Maklervertrag auch nicht widerrufen. Es entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten.

Das Maklerbüro Immobilien & Finanzierungen Dipl.-Ing.- Bernd Junge wird Ihnen wie bisher auch künftig vor Unterzeichnung des Kauf-/Mietvertrages bis dato erbrachte Dienstleistungen (Exposéübergabe, Besichtigungstermine, Informationsbereitstellung, Beratung) nicht in Rechnung stellen! Erst wenn sie den notariellen Kauf- bzw. Mietvertrag unterschrieben haben, entsteht die Pflicht zur Zahlung der Maklercourtage.

Die Regelung über das Widerrufsrecht hat jedoch zur Folge, dass wir Ihnen nähere Informationen,die Adresse des betreffenden Objekts oder Besichtigungstermine eigentlich erst nennen können, wenn die Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist. Das kann bei einem interessanten Objekt ein Problem für Sie werden, denn wer zuerst kommt, malt zuerst.


Wenn Sie wollen, dass wir sofort tätig werden, müssen Sie dies ausdrücklich verlangen, was zu einem Verlust des Widerrufsrechtes führen kann, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben. Dies ist erst der Fall, wenn wir Ihnen die Möglichkeit zum Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages verschafft haben.


1. Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Immobilien & Finanzierungen, Inh. Bernd Junge, Mauerstraße 8, 98527 Suhl, Tel: 03681-722934, Fax: -722935 kontakt@immobilien-junge.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.


Widerrufsformular - Muster

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, kopieren Sie bitte die folgende Vorlage aus, passen diese an und senden Sie es zurück.

An

Immobilien & Finanzierungen, Inh. Bernd Junge
Mauerstraße 8, 98527 Suhl

Tel.: 03681-722934 Fax: 03681-722935
kontakt@immobilien-junge.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


Datum
(*) Unzutreffendes streichen

Einholung der Einwilligung zur sofortigen Tätigkeit - Muster

Sehr geehrte

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zum Objekt [ObjektID oder Bezeichnung] zukommen.

Damit wir Ihnen die Informationen auch schon sofort zuschicken können, benötigen wir aber noch Ihre Zustimmung.

Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertrag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.

Vorsorglich haben wir die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht, die Sie mit der Bestätigung Ihrer Kontaktanfrage bereits per E-Mail erhalten haben, nochmals beigefügt.

Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich kaufen bzw. mieten, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich.

Bitte bestätigen Sie per E-Mail, wenn wir für Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden sollen und Sie den oben genannten Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen haben.

Sobald Ihre Bestätigung vorliegt, lassen wir Ihnen umgehend detaillierte Informationen zum Objekt zukommen. Ansonsten senden wir Ihnen die Informationen gerne nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu.



Mit freundlichen Grüßen



Bernd Junge