Der Energieausweis gemäß EnEV 2014

Ab dem 1. Mai 2014 ist es für Immobilienanbieter (Verkauf/Vermietung) Pflicht, bei Immobilienanzeigen die Energiekennwerte des angebotenen Objektes mit zu veröffentlichen. Sollte noch kein Energieausweis vorhanden sein, muss dieser für die Immobilie erstellt werden. Er soll bei einer Besichtigung vorgezeigt werden können.

Es muss festgestellt werden, welcher Art der Energieausweis ist, also ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt. Er muss den Kennwert zum Endenergiebedarf oder Energieverbrauch, das Baujahr sowie die Befeuerungsart der Heizung angeben. Zusätzlich muss bei neu ausgestellten Ausweisen (ab 1.5.14) die Energieeffizienzklasse im Exposé mit angegeben werden.


Weitere Informationen finden Sie unter dem Link:

http://www.enev-2014.info/neue-enev-2014.php